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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Latentwärmecontainern, für die Nutzung der Software und für sonstige diesbezügliche Leistungen
Stand: März 2012

A. Allgemeine Bedingungen für den Verkauf von Latentwärmecontainern und für sonstige Leistungen der LaTherm GmbH

§ 1    Geltung

(1)    Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der LaTherm GmbH (nachfolgend "LaTherm" genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB"). Sie sind Bestandteil aller Verträge, die LaTherm mit einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend auch "Kunde" genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen und/oder Leistungen abschließt, und gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2)    Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn LaTherm ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn LaTherm auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält, oder auf ein solches Schreiben verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung solcher Geschäftsbedingungen.

§ 2    Angebot und Vertragsabschluss

(1)    Alle Angebote von LaTherm, insbesondere in Anzeigen oder anderem Werbematerial, sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Nimmt der Kunde ein Angebot nach Ablauf einer hierin bestimmten Annahmefrist an, gilt diese Annahme als ein neues Angebot des Kunden. Bestellungen oder Aufträge des Kunden kann LaTherm innerhalb von [vierzehn (14)] Tagen nach Zugang annehmen.
(2)    Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen LaTherm und dem Kunden (die "Parteien") ist der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gibt dieser Vertrag alle Abreden zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von LaTherm vor Abschluss eines Vertrages sind rechtlich unverbindlich und werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3)    Angaben von LaTherm zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig.
(4)    LaTherm übernimmt keinerlei Garantie oder Gewährleistung dafür, dass der Vertragsgegenstand für die vom Kunden beabsichtigten Zwecke verwendet werden kann. Es obliegt ausschließlich dem Kunden, zu überprüfen und festzustellen, ob der Vertragsgegenstand für den beabsichtigten Verwendungszweck verwendet werden kann. Die vorstehenden Sätze 1 und 2 gelten nicht für die vom Kunden beabsichtigte Verwendung der LaTherm Betriebssoftware für Latentwärmecontainer (die "Software"), sofern und soweit der Kunde hiermit einen Latentwärmecontainer von LaTherm nutzen möchte.
(5)    LaTherm behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln (die "Angebotsgegenstände") vor. Der Kunde darf die Angebotsgegenstände Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung von LaTherm weder als solche noch inhaltlich zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Auf Verlangen von LaTherm hat er die Angebotsgegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien unverzüglich zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

§ 3    Preise und Zahlung

(1)    Die von LaTherm angegebenen Preise gelten für den in dem Angebot aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Preise verstehen sich in EURO zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu vergüten. Auf Wunsch des Kunden kann eine Auslieferung des Latentwärmecontainers an einen anderen als den im nachstehenden § 4 Absatz (1) dieser AGB genannten Ort vereinbart werden. Die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen. Dies gilt auch für den Fall der Versendung von Ersatzteilen.
(2)    Rechnungsbeträge sind ab Fälligkeit innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung auf dem gegenüber dem Kunden angegebenen Konto von LaTherm. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden aus Anlass des Verzugs bleibt hiervon unberührt.
(3)    Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund solcher Ansprüche sind nur zulässig, soweit die Gegenansprüche von LaTherm unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4)    LaTherm ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn LaTherm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von LaTherm durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

§ 4    Lieferung und Lieferzeit

(1)    Die Lieferungen erfolgen ab Werk (EXW) LaTherm GmbH, Mallinckrodt-straße 320, 44147 Dortmund, Bundesrepublik Deutschland.
(2)    Von LaTherm in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
(3)    LaTherm ist - unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden - berechtigt, vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und/oder Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und/oder Leistungsterminen um den Zeitraum zu verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber LaTherm nicht nachkommt.
(4)    LaTherm haftet nicht für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, insbesondere Feuerschäden und Überschwemmungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streik, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die LaTherm nicht zu vertreten hat. LaTherm wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt der zu einer Liefer- oder Leistungsverzögerung führenden höheren Gewalt informieren. Sofern solche Ereignisse LaTherm die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist LaTherm zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und/oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- und/oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung durch die höhere Gewalt zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. LaTherm wird den Kunden - sofern möglich - die voraussichtliche Dauer der Liefer- und/oder Leistungsverzögerung mitteilen. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber LaTherm vom Vertrag zurücktreten.
(5)    Gerät LaTherm mit einer Lieferung und/oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung und/oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von LaTherm auf Schadensersatz nach Maßgabe des nachstehenden § 8 dieser AGB beschränkt. Der vorstehende § 4 Absatz (4) dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

§ 5    Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang

(1)    Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen von LaTherm ist deren Sitz. Für den Fall einer zwischen den Parteien vereinbarten Auslieferung eines Latentwärmecontainers ist Erfüllungsort die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Im Falle der durch den Kunden veranlassten Auslieferung ins Ausland ist Erfüllungsort der Ort, an dem der auszuliefernde Latentwärmecontainer dem Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten übergeben wird. Sätze 2 und 3 gelten entsprechend im Falle der durch den Kunden veranlassten Ersatzteillieferung.
(2)    Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von LaTherm.
(3)    Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Latentwärmecontainers geht mit Mitteilung und Bereitstellung des Latentwärmecontainers auf dem Werksgelände von LaTherm auf den Kunden über. Im Falle der durch den Kunden veranlassten Auslieferung des Latentwärmecontainers und/oder eines Ersatzteils geht die Gefahr spätestens mit der Übergabe des Latentwärmecontainers und/oder des Ersatzteils an den Kunden oder sonstigen Dritten an der LaTherm mitgeteilten Lieferadresse bzw. Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Auslieferung bestimmten Dritten (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) auf den Kunden über. Verzögert sich die Auslieferung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes, geht die Gefahr in dem Zeitpunkt der Mitteilung und Versandbereitschaft des Latentwärmecontainers und/oder Ersatzteils an den Kunden auf diesen über.
(4)    Lagerkosten und/oder Standgebühren nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Die Lagerkosten und/oder Standgebühren betragen 0,25 % des Bruttorechnungsbetrages des Lager- bzw. Standgegenstandes pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten und/oder Standgebühren bleiben vorbehalten.
(5)    Kosten für die auf Wunsch des Kunden zum Zwecke des Versands des Latentwärmecontainers und/oder Ersatzteils abgeschlossenen Versicherungen trägt der Kunde.

§ 6    Gewährleistung

(1)    Die Gewährleistungsfrist, auch soweit die Gewährleistung auf einer Pflichtverletzung von LaTherm beruht, beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung des Vertragsgegenstandes.
(2)    Der Vertragsgegenstand ist unverzüglich nach Lieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Er gilt als genehmigt, wenn LaTherm nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben (7) Tagen nach Lieferung des Vertragsgegenstandes, oder ansonsten binnen sieben (7) Tagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Vertragsgegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, schriftlich zugegangen ist. Auf Verlangen von LaTherm ist der beanstandete Vertragsgegenstand kostenfrei zu dem Werksgelände von LaTherm zurück zu bringen. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet LaTherm die Kosten der Anlieferung des Vertragsgegenstandes.
(3)    Bei Sachmängeln des beanstandeten Vertragsgegenstandes ist LaTherm nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis angemessen mindern.
(4)    LaTherm gewährleistet, dass sie – vorbehaltlich etwaiger zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages noch bestehender Eigentumsvorbehalte von Zulieferern – Eigentümerin des Vertragsgegenstandes ist und hierüber frei verfügen kann.
(5)    Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von LaTherm, kann der Kunde unter den in § 8 dieser AGB bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(6)    Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die LaTherm aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird LaTherm nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und/oder Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen LaTherm bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und/oder Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen LaTherm gehemmt.
(7)    Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von LaTherm den Vertragsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde etwaige durch die Änderung entstehenden Mehrkosten einer Mängelbeseitigung zu tragen.
(8)    Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung bereits gebrauchter Vertragsgegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

§ 7    Schutzrechte

(1)    LaTherm steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Vertragsgegenstand nicht mit gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter belastet ist. Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihr gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
(2)    Für den Fall, dass der Vertragsgegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird LaTherm nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten (i) den Vertragsgegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Vertragsgegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder (ii) dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages im erforderlichen Umfang das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt LaTherm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen oder den Preis angemessen zu mindern. § 8 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
(3)    Bei Rechtsverletzungen durch von LaTherm gelieferten Bauteilen anderer Hersteller wird LaTherm nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen die Hersteller und/oder Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen LaTherm bestehen in diesen Fällen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und/oder Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist und nur nach Maßgabe des vorstehenden § 7 Absatz (2) dieser AGB.

§ 8    Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1)    Die Haftung von LaTherm auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 beschränkt.
(2)    Eine Haftung von LaTherm im Falle höherer Gewalt im Sinne des vorstehenden § 4 Absatz (4) dieser AGB ist ausgeschlossen. Dies gilt auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die mängelfreie Erfüllung.
(3)    Soweit LaTherm gemäß vorstehendem § 8 Absatz (2) dieser AGB dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung der Höhe nach auf Schäden begrenzt, die LaTherm bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die LaTherm bekannt waren oder die LaTherm hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4)    Die Haftung von LaTherm wegen Verzugs (§ 286 BGB) ist auf 0,5 % des Netto-Preises des Vertragsgegenstandes pro vollendeter vergangener Woche, maximal jedoch auf 5 % des Netto-Preises des Vertragsgegenstandes, beschränkt.
(5)    Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von LaTherm.
(6)    Soweit LaTherm technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. § 11 Absätze (1) und (2) dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
(7)    Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung von LaTherm wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(8)    Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von LaTherm oder dem Produkthaftungsgesetz beruhen, verjähren innerhalb von zwei (2) Jahren seit Entstehung des Anspruchs und Kenntnis des Kunden vom Bestehen des Anspruchs. § 6 Absatz (1) dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

§ 9    Eigentumsvorbehalt, Vorerwerbsrecht

(1)    Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von LaTherm gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Geschäftsbeziehung über die Lieferung eines Latentwärmecontainers.
(2)    Der von LaTherm an den Kunden gelieferte Latentwärmecontainer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von LaTherm. Der unter Eigentumsvorbehalt stehende Latentwärmecontainer sowie das nach dieser Klausel an seine Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Substitutionsprodukt werden nachfolgend "Vorbehaltsware" genannt.
(3)    Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für LaTherm. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
(4)    Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (nachstehender Absatz (7)) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.
(5)    Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an LaTherm ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. LaTherm nimmt diese Abtretungen bereits jetzt an. Ferner ermächtigt LaTherm den Kunden widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von LaTherm einzuziehen.
(6)    Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von LaTherm hinweisen und LaTherm zur Ermöglichung der Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte hierüber informieren. Sofern Dritte nicht in der Lage sind, LaTherm die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
(7)    Tritt LaTherm bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - vom Vertrag zurück (der "Verwertungsfall"), ist LaTherm berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
(8)    LaTherm steht an den Latentwärmecontainern ein Vorerwerbsrecht für den Fall zu, dass der Kunde beabsichtigt, diesen zu veräußern. LaTherm ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihr Vorerwerbsrecht innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Monaten nach Zugang einer schriftlichen Veräußerungsanzeige durch den Kunden auszuüben. Macht LaTherm von ihrem Vorerwerbsrecht Gebrauch, errechnet sich der Rückerwerbspreis anhand des festgestellten Buchwerts des Latentwärmecontainers auf Basis einer zehnjährigen Abschreibung.

B. Ergänzende besondere Bedingungen für die Nutzung der Software


§ 10 Leistungserbringung

(1)    LaTherm stellt die Nutzung der Software am Sitz von LaTherm mittels eines Webbrowsers über die Adresse log.latherm.de zur Verfügung. Die Software verbleibt auf den Servern von LaTherm. Eine Verwahrungs- und/oder Obhutspflicht hinsichtlich der vom Kunden auf den Servern von LaTherm abgelegten Daten besteht für LaTherm nicht. LaTherm wird dem Kunden darüber hinaus Bedienerinformationen für die Software [zum Download // auf der Internetseite] zur Verfügung stellen. Nach Ablauf von vier (4) Wochen seit Kündigung und/oder sonstiger Beendigung des Vertrages ist LaTherm zur endgültigen Löschung der vom Kunden auf den Servern abgelegten Daten berechtigt.
(2)    Die Nutzung der Software erfolgt über ein Webfrontend mit persönlichen Zugangsdaten. Der Benutzername sowie ein dazugehöriges Passwort (die "Authentifizierungsmerkmale") werden dem Kunden von LaTherm zur Verfügung gestellt. Im Falle der Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen und die Authentifizierungsmerkmale an LaTherm herauszugeben und/oder zu vernichten und ist LaTherm berechtigt, die Authentifizierungsmerkmale für die weitere Nutzung der Software zu sperren.
(3)    Eine Übertragung der Nutzungsrechte an der Software auf Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LaTherm untersagt. Dies gilt nicht für Angestellte und/oder sonstige Erfüllungsgehilfen des Kunden. § 2 Absatz (5) dieser AGB gilt entsprechend.
(4)    Für den Fall der missbräuchlichen Nutzung der Authentifizierungsmerkmale durch nicht berechtige Dritte sowie deren Verlust gilt § 8 dieser AGB entsprechend.
(5)    LaTherm steht das Recht zur Sperrung der Nutzung der Software zu, wenn (i) sie berechtigt wäre, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, (ii) sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Server von LaTherm dies rechtfertigen oder (iii) der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Authentifizierungsmerkmale besteht.

§ 11 Gewährleistung

(1)    Fernmündliche Auskünfte von LaTherm sind erst verbindlich, soweit sie durch LaTherm schriftlich bestätigt werden.
(2)    Hat LaTherm die fernmündlichen Auskünfte schriftlich dargestellt, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern von LaTherm sind stets unverbindlich.
(3)    LaTherm ermöglicht die Nutzung der Software an sieben (7) Tagen in der Woche, jeweils 24 Stunden, bei einer zugesagten Verfügbarkeit von 95 %. Die Gesamtausfallzeit beträgt insoweit 5 %. Hierbei außer Betracht bleiben:

a)    Nichtverfügbarkeit aufgrund der vom Kunden nicht ausreichenden Bereitstellung der für die Nutzung der Software erforderlichen technischen Voraussetzungen (Hardware),

b)    Nichtverfügbarkeit aufgrund von Fehlern und/oder Störungen des Datenübertragungsnetzwerks (Mobilfunknetz) oder der Internetverbindung oder sonstiger in der Sphäre des Datenübertragungsunternehmens liegender Gründe,

c)    Nichtverfügbarkeit aufgrund höherer Gewalt im Sinne des vorstehenden § 4 Absatz (4) dieser AGB,

d)    Nichtverfügbarkeit wegen Wartungsarbeiten zwischen 2:00 Uhr und 8:00 Uhr am Sonntag, sowie

e)    Nichtverfügbarkeit, die zusammenhängend weniger als fünfzehn (15) Minuten beträgt.

(4)    Abweichend von § 6 Absatz (2) Satz 2 2. Halbsatz dieser AGB hat der Kunde Mängel an der Software innerhalb von drei (3) Tagen nach deren Entdeckung gegenüber LaTherm anzuzeigen.
(5)    Alle Leistungen von LaTherm werden durch angemessen qualifiziertes Personal mit angemessener Sorgfalt und sachgerecht durchgeführt. LaTherm ist berechtigt, für einzelne Leistungsbestandteile Subunternehmer zu beauftragen.

§ 12 Vertragsbeendigung

(1)    Die Parteien können den Vertrag auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit mit einer Frist von sechs (6) Wochen zum jeweiligen Laufzeitende kündigen.
(2)    Jede Partei kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 Abs. 1 BGB vorliegt. Dem Kunden steht zudem ein Sonderkündigungsrecht des Vertrages zu, wenn und sobald er das Eigentum an dem Latentwärmecontainer wirksam auf einen Dritten und/oder LaTherm übertragen hat. Hat der Kunden mehrere Latentwärmecontainer bezieht sich das Sonderkündigungsrecht auf den jeweils einem Latentwärmecontainer zugeordneten Satz Authentifizierungsmerkmale.
(3)    Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gemäß § 126 Abs. 1 BGB.

C. Schlussbestimmungen

§ 13 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zwischen LaTherm und dem Kunden ist Dortmund. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Satz 1 findet keine Anwendung auf die vertraglichen Beziehungen mit Nichtkaufleuten. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 14 Anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen LaTherm und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 15 Salvatorische Klausel

Ist oder wird eine Regelung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Regelungen des Vertrages und dieser AGB hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gelten diejenigen rechtlich wirksamen bzw. durchführbaren Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit gekannt hätten. Dasselbe gilt, soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, zur Ausfüllung solcher Lücken. Ist der Kunde Verbraucher tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen die gesetzliche Regelung.

§ 16 Schriftformerfordernis

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform im Sinne des § 126 Abs. 2 BGB. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. In diesem Fall bedürfen Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB sowie Nebenabreden durch individuelle Vertragsabreden im Sinne des § 305b BGB keiner Form.

Hinweis:
Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass LaTherm die im Rahmen der Geschäftsverbindungen durch den Kunden mitgeteilten kundenbezogenen Daten nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung oder -durchführung oder zur Geltendmachung vertraglicher Ansprüche erforderlich, Dritten (z. B. Versicherungen oder Transportunternehmen) zu übermitteln.